Skip to main content

Das Beste für die Menschen, nicht sich selbst

„Wenn Populisten ans Werk kommen, kann es mit einer unabhänigen Justiz und unabhängigen Medien sehr, sehr schnell den Bach runtergehen“, warnt Petra Bayr, Abgeordnete zum Nationalrat (SPÖ) sowie Bereichssprecherin für globale Entwicklung und Außenpolitik. Eine Videobotschaft.

Der Wähler hat die Macht im Staat. Er muss sie aber nützen!

Der Wähler hat die Macht im Staat? Hört man und liest man nicht ständig das Gegenteil: dass der Wähler ohnehin nichts ausrichten kann, weil die Eliten ohnehin machen, was sie wollen? Ja, das liest man in unserer düsteren Medienlandschaft.

Die Wahrheit ist aber eine andere:

  • die Wähler wählen den Nationalrat und die Landtage; die Landtage beschicken den Bundesrat;
  • der Nationalrat beschließt die Gesetze nach denen wir leben! Steuern zahlen, ärztlich versorgt werden, Hilfe erhalten, wenn wir sie brauchen (Alter, Krankheit) …;
  • der Nationalrat kann die Bundesregierung mit Mehrheit jederzeit mit einem Misstrauensvotum belegen, was zur Enthebung durch den Bundespräsidenten führen muss;
  • der Nationalrat kann jederzeit eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten indizieren.

Es zahlt sich also aus, bei der Nationalratswahl und bei den Landtagswahlen die Stimme abzugeben. Wer dies unterlässt, überlässt das Schicksal des Landes anderen.

Daher: Bitte üben Sie Ihr Wahlrecht aus! Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass wir eine Staatsspitze brauchen, der das Wohl der Allgemeinheit ein Anliegen ist. Es darf nicht sein, dass Korruptionisten und Rechtsextreme die Macht in diesem Staat übernehmen. Es geht um Ihr Leben und um das Leben Ihrer Nachkommen!

Wenn Sie nicht wollen, dass

  • Menschen, die anders denken als es den politischen Machthabern gefällt, auf Fahndungslisten kommen;
  • österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund nicht in Krankenhäusern oder bei der Polizei arbeiten;
  • der Platz der Frauen in der Familie ist und nur der Mann die Geschicke dieses Landes bestimmt;
  • gegen kritische Medien gehetzt wird;
  • sich die Politik an den „Vorbildern“ AfD und Ungarn orientiert;
  • Österreich aus der EU austritt.

dann richten Sie ihr Wahlverhalten danach aus.

Nehmen Sie Ihre Verantwortung als Staatsbürger wahr:

Nochmals: Bitte üben Sie Ihr Wahlrecht verantwortungsbewusst aus!

Warum brauchen wir eine Generalstaatsanwaltschaft?

Wie in fast allen demokratischen Staaten ist die Verfolgung von gerichtlichen Straftaten nach dem sogenannten Anklageprinzip organisiert. Dies bedeutet, dass Staatsanwälte und Richter verschiedene Personen sein müssen und dass Richter nur dann tätig werden können, wenn ein Staatsanwalt Anklage erhebt. Bleibt ein Staatsanwalt untätig, kommt es zu keinen Ermittlungen und folglich auch zu keinem Urteil.

Richter sind in ihrem Amt unabhängig und weisungsfrei; sie haben ausschließlich nach dem Gesetz zu urteilen. Dies gilt nicht für Staatsanwälte; sie sind zwar Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, unterstehen aber dem Bundesminister für Justiz. Daher hat ein politisches Organ die Möglichkeit, das Vorgehen der Staatsanwälte zu steuern. Der Justizminister und seine Beamten können Ermittlungen blockieren, stoppen, einstellen lassen und die Erhebung von Anklagen untersagen. Vor allem in den letzten Jahren wurde bekannt, dass von diesen Möglichkeiten in bestimmten Fällen reichlich Gebrauch gemacht wird; dies vor allem dann, wenn es sich um Persönlichkeiten handelt, die zur politischen oder wirtschaftlichen Elite zählen. Damit hat sich in der Praxis ein 2-Klassen-System der Strafverfolgung etabliert. Der einfache Bürger, der keinen Zugang zum Justizministerium hat, wird nach dem Gesetz verfolgt, Personen mit politischem Einfluss können allenfalls mit einer wohlwollenden Behandlung durch politische Intervention rechnen.

Dieses System ist im Rahmen der Europäischen Union eine rare Ausnahme; Österreich könnte heute mit diesem System der Strafverfolgung nicht mehr der Europäischen Union beitreten.

Es ist daher dringend erforderlich, dass die Möglichkeit eines politischen Einflusses auf die Strafverfolgung beseitigt wird. Wir brauchen Staatsanwaltschaften, die nach dem Muster der Gerichte organisiert sind und die gleiche Unabhängigkeit wie diese genießen. Ihre Handlungen sollen richterlicher Kontrolle unterliegen. Eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums hat vorgeschlagen, an die Spitze von Staatsanwälten eine Generalstaatsanwaltschaft zu stellen, die in Senaten die Aufsicht und die Weisungsfunktion über die Staatsanwaltschaften besorgt. Ein Einfluss des Ministeriums auf die Staatsanwaltschaften soll ausgeschlossen werden. Dieses Konzept entspricht mittlerweile dem europäischen Standard und liegt auch der Europäischen Staatsanwaltschaft zugrunde.

Es darf in Zukunft nicht mehr so sein, dass es sich bestimmte Personen „richten können“ und für allfällige Straftaten nicht zur Verantwortung gezogen werden; solche Strafverfahren dürfen nicht mehr „daschlogen“ werden! In Fachkreisen ist dies mittlerweile anerkannt. Jetzt braucht es den entsprechenden politischen Willen, dieses Konzept auch umzusetzen und die bestehende 2-Klassen-Strafjustiz abzuschaffen.